Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nextswipe GmbH
Vorwort
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit der Agentur Nextswipe GmbH mit ihren Kunden in der Auftragsabwicklung und Planung, solange ein bestätigter schriftlicher Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung, gleich ob diese schriftlich oder mündlich erfolgt, sofern der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen.
§ 1 Zusammenarbeit
1.1 Der Kunde und Nextswipe GmbH arbeiten vertrauensvoll unter Beachtung der gültigen Gesetzmäßigkeiten als Team zusammen.
1.2 Der Kunde und Nextswipe GmbH benennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die für die Auftragsdurchführung sachlich und verantwortlich zuständig sind.
1.3 Veränderungen in den benannten Personen teilen sich Kunde und Nextswipe GmbH jeweils unverzüglich mit. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
§ 2 Vertraulichkeit
2.1 Die Nextswipe GmbH verpflichtet sich, jegliche Daten, in die sie im Rahmen der Zusammenarbeit Einsicht erlangt, vertraulich zu behandeln und die übergebenen Unterlagen nur für die Zwecke des Auftragsverhältnisses zu verwenden.
2.2 Die genannte Verschwiegenheitspflicht nach § 2.1 gilt auch über das Vertragsende hinaus.
2.3 Falls nicht anders besprochen, erhält die Nextswipe GmbH bei Auftragserteilung das Recht, das Firmenlogo des Kunden als Referenz zu veröffentlichen.
§ 3 Auftragsdurchführung
3.1 Arbeitsgrundlage von Nextswipe GmbH sind in der Regel Aufträge, Auftragsbeschreibung (Kundenbriefing), Auftragsbestätigung (Rückbriefing), Terminplan und Kostenvoranschlag, jeweils in Schriftform.
3.2 Ein der Nextswipe GmbH mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Nextswipe GmbH die Annahme nicht innerhalb von drei Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
3.3 Nextswipe GmbH überwacht die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung aller beauftragten Entwicklungs-, Produktions- und Kommunikationsmaßnahmen. Es steht im Ermessen von Nextswipe GmbH, für die Ausführung ihrer Leistungen unter Beachtung der §§ 1 bis 2 ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
3.4 Bei Nichtgefallen der von ihr präsentierten Vorschläge nimmt Nextswipe GmbH grundsätzlich eine Nachbesserung ohne Mehrkosten vor, sofern die Nachbesserung nicht durch eine Änderung der Aufgabenstellung des Kunden erforderlich wurde. In diesem Fall ist der Mehraufwand honorarpflichtig.
3.5 Bei Gefallen der zuerst vorgelegten Vorschläge ist der Kunde nicht berechtigt, einen Honorarnachlass zu fordern.
3.6 Im Verlauf der Auftragsabwicklung sind dem Kunden vor dem Arbeitsbeginn für Maßnahmen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und dadurch Mehrkosten in Höhe von mehr als 500 Euro oder in Höhe von mehr als 10 Prozent der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme verursachen, Kostenvoranschläge in Schriftform zur Genehmigung vorzulegen.
3.7 Bei der Auftragsdurchführung ist Nextswipe GmbH verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm insbesondere die Entwürfe für die vorgeschlagenen Kommunikationsmittel, geänderte Terminpläne und die eingeholten Kostenvoranschläge Dritter zur Bewilligung vorzulegen.
3.8 Die Nextswipe GmbH gibt keine Zusicherung über Umsatzerlöse, die durch werbliche Maßnahmen erzielt werden, und haftet nicht für den Ausfall von Umsätzen, gleich aus welchem Grund. § 5 bleibt unberührt.
3.9 Terminvereinbarungen werden von Nextswipe GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Andernfalls ist Nextswipe GmbH lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet; ein Rücktritt des Kunden allein wegen Terminüberschreitung ist insoweit ausgeschlossen.
§ 4 Vergütung
4.1 Die Honorarkalkulation der Nextswipe GmbH orientiert sich an branchenüblichen Standards und am Umfang der erbrachten Leistung.
4.2 Der Abrechnungszyklus erfolgt bei laufenden Leistungen nach der Vertragslaufzeit aus dem Angebot. Für einmalige Leistungen fordert die Nextswipe GmbH die erste Hälfte der Zahlung zu Beginn und die zweite Hälfte zum Ende der Tätigkeit.
4.3 Sofern die Honorierung von Nextswipe GmbH nicht durch Vertrag oder durch Angebot und Auftrag anderweitig schriftlich geregelt ist, erfolgt diese nach Zeitaufwand zu den Sätzen der aktuellen Preisliste von Nextswipe GmbH für den betreffenden Kunden.
4.4 Leistungen und Auslagen berechnet Nextswipe GmbH zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Honorarrechnungen von Nextswipe GmbH über Eigen- und Fremdleistungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es wird kein Skonto und kein Rabatt gewährt.
§ 5 Haftung
5.1 Nextswipe GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Nextswipe GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung einer übernommenen Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung von Nextswipe GmbH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nextswipe GmbH für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.4 Vorbehaltlich der §§ 5.1 bis 5.3 haftet Nextswipe GmbH nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind.
5.5 In Verträgen oder gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Dritten (Werbeträger, Werbemittel, Druckereien und sonstige Produktionsfirmen von Kommunikationsmitteln) durch Nextswipe GmbH vereinbarte Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber dem Kunden.
5.6 Für den Verlust von Daten und Programmen ist die Haftung von Nextswipe GmbH auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, vor und nach der Datenübergabe eine solche Sicherung vorzunehmen.
5.7 Nextswipe GmbH prüft die rechtliche Unbedenklichkeit ihrer vorgeschlagenen Lösungen und Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns und den juristischen Grundkenntnissen, die üblicherweise von diesem erwartet werden dürfen. Sie ist nicht verpflichtet, ihre Entwürfe und Maßnahmenvorschläge vorher juristisch prüfen zu lassen.
5.8 Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit einer Kommunikationsmaßnahme entfällt, wenn die Maßnahme auf ausdrücklichen Kundenwunsch vorgenommen wurde, obwohl Nextswipe GmbH auf bestehende rechtliche Bedenken hingewiesen hatte, oder wenn der Schaden aufgrund einer nach herrschender Lehrmeinung so nicht zu erwartenden richterlichen Entscheidung eingetreten ist.
5.9 Soweit Marketing, Social-Media-Betreuung, Suchmaschinenoptimierung oder andere Beratungs- und Dienstleistungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mängelgewährleistung nicht besteht.
5.10 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Nextswipe GmbH.
§ 6 Kündigung
6.1 Die Vertragslaufzeit der Zusammenarbeit mit der Nextswipe GmbH ist immer im Angebot hinterlegt.
6.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte Mindestlaufzeit.
6.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Geld-zurück-Garantie
7.1 Eine Geld-zurück-Garantie besteht nur, soweit sie im Angebot oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
7.2 Ist sie vereinbart, ist sie ausgeschlossen, wenn der Kunde die gelieferten Leistungen genutzt oder verwertet hat. Als Nutzung gilt insbesondere die Veröffentlichung, die Weitergabe an Dritte und die werbliche Verwendung der gelieferten Inhalte.
7.3 Der Kunde macht die Garantie in Textform innerhalb der im Angebot genannten Frist geltend. Ist dort keine Frist genannt, beträgt sie 14 Tage ab Lieferung der jeweiligen Leistung.
7.4 Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Für Leistungen im Bereich Providing und Hosting gelten diese AGB nicht. Hierfür gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Provider.
8.2 Als Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch E-Mails. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nextswipe GmbH müssen schriftlich in Vertrags- und/oder Auftragsform erfolgen.
8.3 Abweichungen im Einzelfall präjudizieren nicht die fortdauernde Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Teilen oder im Ganzen in anderen Fällen.
8.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur mit den Teilen Vertragsbestandteil, die in eine gemeinsame vertragliche Regelung einfließen und somit ausdrücklich anerkannt werden.
8.5 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
8.7 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Nextswipe GmbH ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
8.8 Der Kunde und Nextswipe GmbH arbeiten vertrauensvoll unter strikter Beachtung der gültigen Rechtslage als ehrbare Kaufleute zusammen. Sowohl mündliche als auch schriftliche Vereinbarungen sind wirksam und geltend.
Stand: 19. August 2026
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